In Basel steht die Frage im Raum, wer künftig dafür sorgt, dass Sexarbeiterinnen im Stadtzentrum überhaupt noch Zimmer finden. Auslöser sind zwei Liegenschaften an der Webergasse, dem Kern der Kleinbasler Toleranzzone. Beide stehen zum Verkauf. Der Regierungsrat lehnt einen Kauf durch den Kanton ab, und ein zehn Jahre alter Vorstoss, der genau das verlangte, soll abgeschrieben werden.

Was passiert ist

Die Häuser an der Webergasse 26 und 28 gehören seit rund vierzig Jahren derselben Eigentümerin. Im Juni wurde bekannt, dass sie beide Liegenschaften verkaufen will. Im Erdgeschoss befinden sich zwei bekannte Quartierbeizen, in den Stockwerken darüber sind Sexarbeiterinnen eingemietet. Die Objekte sind zusammen für über fünf Millionen Franken ausgeschrieben.

Was die neuen Besitzer mit den oberen Etagen vorhaben, ist offen. Die Sorge in der Branche ist konkret, denn es gäbe Vorbilder für eine Umnutzung: In anderen Häusern der Toleranzzone, etwa über dem «Roten Bären» und dem «Klingeli», wurden frühere Zimmer für Sexarbeit bereits in gewöhnliche Wohnungen umgebaut. Die Fachstelle Aliena, die Frauen im Sexgewerbe berät, beobachtet seit längerem, dass immer weniger Liegenschaften in der Toleranzzone für Sexarbeit zur Verfügung stehen. Die Folge: Kundschaft wird in der Toleranzzone angeworben, gearbeitet wird zunehmend in Wohnungen und Hotels der Umgebung.

Der Kanton sagt Nein

Basel-Stadt verfolgt seit Jahren ein liberales Modell mit Verbotsvorbehalt: Sexarbeit ist grundsätzlich erlaubt und wird bewusst im Zentrum reguliert statt an den Stadtrand verdrängt. Darauf aufbauend arbeiten Behörden und Fachstellen in einem Mehrsäulenansatz aus Beratung, Ausstiegshilfe, Gesundheitsvorsorge, Kontrolle und Sanktionen zusammen.

Der Erwerb von Liegenschaften gehört für die Regierung ausdrücklich nicht dazu. Ende Juni beantragte der Regierungsrat dem Grossen Rat, den Anzug der früheren SP-Grossrätin Kerstin Wenk mit dem Titel «Schutz für Sexarbeiterinnen dank Selbstverwaltung» abzuschreiben. Der Vorstoss hatte vor zehn Jahren verlangt, dass der Staat Häuser kauft, damit Sexarbeiterinnen unabhängiger von Vermietern und Betreibern werden. Die Begründung der Regierung: Die Bereitstellung von Liegenschaften oder Infrastruktur durch den Staat sei kein geeignetes Instrument, um die Situation im Milieu zu verbessern. Auch das Justiz- und Sicherheitsdepartement hat klargestellt, dass der Kanton nicht als Betreiber von Etablissements auftreten kann. Im Parlament ist die Abschreibung umstritten.

Das Genfer Modell als Alternative

Als Ausweg wird in Basel ein Modell aus Genf diskutiert. Dort hat die Fachstelle Aspasie 2022 die Stiftung Philénis gegründet. Die Stiftung kauft mit privaten Mitteln gezielt Liegenschaften im Quartier Pâquis und vermietet die Zimmer direkt und zu fairen Preisen an Sexarbeiterinnen, ohne Zwischenhändler, die mitverdienen. Der Kanton Genf tritt dabei weder als Eigentümer noch als Betreiber auf.

Auch in Basel gilt das Modell bei Behörden und Fachstellen als spannend. Das Problem ist die Trägerschaft: Aliena hat weder die Ressourcen für eine eigene Stiftung noch will sie gleichzeitig Zimmer vermieten und bei Mietproblemen beraten. Andere Basler Stiftungen im Wohnbereich haben abgewinkt. Die Häuser stehen derweil weiterhin zum Verkauf.

Was das für die Branche bedeutet

Der zweite Teil ist unsere Einschätzung und keine belegte Tatsache. Aus unserer Sicht zeigt der Basler Fall, dass Arbeitsraum in der Schweizer Erotikbranche zur knappsten Ressource wird. Nicht Nachfrage oder Regulierung entscheiden über die Zukunft eines Standorts, sondern die Frage, wem der Boden gehört und was der nächste Eigentümer damit vorhat.

Für Studios und Zimmervermieter legt das nahe, dass ein sicherer, bewilligter Arbeitsplatz ein echtes Verkaufsargument ist. Wer feste Räume in einer bekannten Zone anbieten kann, sollte das auch in Inseraten und auf der eigenen Webseite sichtbar machen: Adresse, Diskretion, Sicherheit an der Tür, klare Mietkonditionen. Nach unserer Erfahrung suchen unabhängige Sexarbeiterinnen zuerst nach genau diesen Punkten, bevor sie sich für einen Standort entscheiden.

Für Portale und Agenturen bedeutet die Verlagerung in Wohnungen und Hotels, dass Inserate häufiger ohne feste Adresse laufen. Das erschwert die Kontrolle auf Fakes und macht die Verifizierung von Anbieterinnen wichtiger. Eine Annahme, die wir nicht belegen können, aber für plausibel halten: Je weniger sichtbare Arbeitsräume es gibt, desto stärker verschiebt sich das Geschäft ins Netz und zu Kanälen wie Telegram, wo Verfügbarkeit in Echtzeit kommuniziert wird.

Und schliesslich das Stiftungsmodell selbst: Wenn Kantone nicht kaufen wollen, entsteht Raum für private Träger. Wer in der Branche über Kapital verfügt und sich als seriöser Vermieter positionieren will, findet in Genf ein Vorbild, das offenbar funktioniert. Ob es sich auch in Basel umsetzen lässt, hängt davon ab, ob jemand die Rolle übernimmt, die der Staat ausdrücklich nicht will.