Die sogenannten Nudify-Apps stehen so stark unter Druck wie noch nie. Nachdem eine kalifornische Stadtbehörde Mitte Juli die beiden grössten mobilen App-Plattformen formell aufgefordert hatte, dreizehn Anwendungen aus ihren Stores zu entfernen, läuft die gesetzte Frist von 28 Tagen in diesen Tagen ab. Der Fall ist mehr als eine lokale Rechtsstreitigkeit: Er zeigt, wie sich die Verantwortung für KI-generierte Nacktbilder gerade von den Entwicklern hin zu den Vertriebskanälen verschiebt.

Worum es konkret geht

Nudify-Apps nutzen generative KI, um auf hochgeladenen Fotos Kleidung digital zu entfernen oder Gesichter in explizite Aufnahmen einzusetzen. Die betroffenen Personen wissen davon in aller Regel nichts und haben nie eingewilligt. Genau darin liegt der juristische Kern: Es handelt sich um nicht einvernehmliche intime Bilder, unabhängig davon, dass gar nie eine reale Nacktaufnahme der Person existiert hat.

Die Aufforderung betraf acht Anwendungen im einen und fünf im anderen App-Store. Beide Plattformbetreiber reagierten unterschiedlich rasch. Der eine Anbieter entfernte nach eigenen Angaben zunächst drei der genannten Apps und begann, die zugehörigen Entwicklerkonten zu kündigen. Der andere meldete die Sperrung aller fünf beanstandeten Anwendungen. Zwischen der offiziellen Ankündigung und der tatsächlichen Bereinigung klafft damit eine Lücke, die bis heute nicht vollständig geschlossen ist.

Warum die Plattformen ins Visier geraten

Neu an diesem Vorgehen ist die Argumentationslinie. Statt einzelne Entwickler zu verfolgen, die oft anonym und im Ausland sitzen, nimmt die Behörde die Verteiler in die Pflicht. Die Begründung: Die Stores bewerben diese Apps, ranken sie in ihren Suchergebnissen und wickeln die Zahlungen ab — inklusive Provision. Damit seien sie keine neutralen Vermittler, sondern wirtschaftliche Nutzniesser.

Dieser Ansatz ist wirksamer als jedes Verfahren gegen einen einzelnen Anbieter. Wer aus dem App-Store fliegt, verliert Sichtbarkeit, Bezahlinfrastruktur und Vertrauenssignal in einem einzigen Schritt. Für die Betreiber solcher Dienste bleibt dann nur der Umweg über eigene Webseiten, Messenger-Kanäle oder Downloads ausserhalb der Stores — mit deutlich höheren Reibungsverlusten und einem viel kleineren Publikum.

Die Schweizer Perspektive

Hierzulande ist die Rechtslage weniger eindeutig, als viele annehmen. Einen eigenen Straftatbestand für sexualisierte Deepfakes gibt es bislang nicht. Die zuständigen Stellen argumentieren, das bestehende Recht decke solche Fälle bereits ab — etwa über Ehrverletzung, Identitätsmissbrauch oder die Bestimmungen zur unbefugten Weitergabe intimer Aufnahmen.

Fachjuristinnen und Fachjuristen sehen das kritischer. Die geltenden Artikel wurden für echte Aufnahmen geschrieben. Ob sie auf vollständig synthetische Bilder anwendbar sind, ist im Einzelfall Auslegungssache — und damit für Betroffene ein Risiko. Parlamentarische Vorstösse fordern deshalb eine ausdrückliche Klarstellung im Gesetz. Der politische Prozess läuft, eine Vernehmlassung steht noch aus. In der Zwischenzeit bleibt vielen Betroffenen nur der zivilrechtliche Weg, der Zeit und Geld kostet.

Was das für die Branche bedeutet

Für seriöse Anbieter im Erotikbereich ist diese Entwicklung zweischneidig. Einerseits schadet jede Schlagzeile über missbräuchlich eingesetzte KI dem Ansehen der gesamten Branche. Andererseits schafft eine klarere Abgrenzung Wettbewerbsvorteile für alle, die sauber arbeiten. Wer heute schon dokumentiert, wie Inhalte entstehen, steht morgen deutlich besser da.

  1. Einwilligung dokumentieren: Wer KI-generierte oder KI-bearbeitete Bilder einsetzt, sollte jederzeit nachweisen können, dass alle abgebildeten Personen zugestimmt haben.
  2. Herkunft kennzeichnen: Eine transparente Auszeichnung synthetischer Inhalte wird zunehmend zum Standard — heute freiwillig, voraussichtlich morgen verpflichtend.
  3. Meldewege einrichten: Plattformen brauchen einen niederschwelligen Kanal für Personen, die eigene Bilder in fremden Händen entdecken, samt zugesicherter Reaktionsfrist.
  4. Zahlungsanbindung schützen: Wer bei der Compliance schlampt, riskiert nicht nur rechtliche Folgen, sondern den Verlust der Zahlungsabwicklung — für viele Betriebe existenzbedrohend.

Ausblick

Der Ablauf der Frist dürfte kaum das Ende der Geschichte sein. Zu erwarten ist eher ein längeres Ringen darum, wie weit die Sorgfaltspflicht von Plattformen reicht und wie schnell sie auf Hinweise reagieren müssen. Für die Erotikbranche lohnt es sich, diese Entwicklung genau zu verfolgen: Was heute für Nudify-Apps gilt, wird morgen als Massstab an jede Plattform angelegt, die mit KI-generierten Körperbildern arbeitet.